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Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Lesedauer: 6 Min.

pcbb soll für alle Menschen nutzbar sein – auch mit Sehbehinderung, mit Hörbehinderung, mit motorischen Einschränkungen oder mit wenig Erfahrung im Internet. Wir arbeiten nach den Standards BITV 2.0 und WCAG 2.2 Stufe AA, sind aber noch nicht überall am Ziel. Wenn Sie ein Hindernis finden, schreiben Sie uns an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. – wir bessern nach.

Details

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website https://pcbb.de mit allen Unterseiten, einschließlich des Adressverzeichnisses, des Veranstaltungskalenders und der Wissensdatenbank.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der Norm EN 301 549 in Verbindung mit WCAG 2.2 Stufe AA teilweise vereinbar. Die im folgenden Abschnitt genannten Bereiche erfüllen die Anforderungen noch nicht vollständig.

Was bereits umgesetzt ist

  • Semantisches HTML mit Überschriften-Hierarchie und Bereichsauszeichnungen (Landmarks), damit Screenreader die Seiten sinnvoll vorlesen.
  • Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, sichtbarer Fokusrahmen.
  • Farbkontraste von mindestens 4,5:1 für Fließtext; Informationen werden nie allein über Farbe vermittelt.
  • Schriftgrößen sind skalierbar; die Seiten bleiben bei 200 Prozent Zoom bedienbar und laufen auf dem Smartphone einspaltig.
  • Bedienelemente sind mindestens 24 Pixel groß.
  • Aussagekräftige Linktexte statt „hier klicken“; Alternativtexte für inhaltstragende Bilder.
  • Jeder Wissensartikel beginnt mit einer Kurzantwort in einfacher Sprache und ist druckbar – wichtig, weil nur 37 Prozent der Hochaltrigen das Internet nutzen (Landespflegeplan Berlin 2025) und Angehörige oder Beratende Inhalte häufig ausdrucken.
  • Telefonnummern und Adressen stehen immer auch als Text, nicht nur in Karten oder Bildern.
  • Keine automatisch startenden Bewegtbilder, keine Inhalte mit Blitzeffekten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:

  1. Kartendarstellung im Adressverzeichnis. Die interaktive OpenStreetMap-Karte ist mit Screenreadern und rein per Tastatur nur eingeschränkt nutzbar. Als gleichwertige Alternative stehen alle Einrichtungen zusätzlich als Textliste mit vollständiger Anschrift zur Verfügung. Geplante Abhilfe: barrierefreie Bedienung der Karte bzw. eindeutiger Vorrang der Listenansicht.
  2. Such- und Filterformulare des Adressverzeichnisses. Die Formulare der eingesetzten Verzeichniskomponente sind teilweise nicht korrekt beschriftet und geben Ergebnisänderungen nicht immer an assistive Technik weiter. Geplante Abhilfe: Anpassung der Vorlagen (Labels, Statusmeldungen, Fehlerbehandlung).
  3. Formulare des Veranstaltungskalenders. Datumsauswahl und Anmeldeformulare stammen aus einer Fremdkomponente und sind noch nicht durchgängig geprüft. Bis dahin ist eine Anmeldung immer auch telefonisch oder per E-Mail bei der veranstaltenden Stelle möglich.
  4. PDF-Dokumente. Einzelne verlinkte Dokumente Dritter (Antragsformulare, Informationsblätter) sind nicht barrierefrei. Wir haben keinen Einfluss auf fremde Dokumente; auf Anfrage stellen wir die Inhalte in zugänglicher Form bereit.
  5. Videos. Erklärvideos befinden sich in Vorbereitung. Sie werden mit Untertiteln veröffentlicht; Audiodeskription und Gebärdensprachvideos sind noch nicht vorhanden.
  6. Leichte Sprache und Gebärdensprache. Eine vollständige Fassung in Leichter Sprache sowie Inhalte in Deutscher Gebärdensprache liegen noch nicht vor. Alle Artikel beginnen jedoch mit einer Kurzfassung in einfacher Sprache; ein Glossar erklärt Fachbegriffe.
  7. Fremdsprachige Fassungen. Übersetzungen (Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch) sind geplant; Arabisch erfordert zusätzlich eine Rechts-nach-links-Darstellung.
  8. Inhalte von Dritten. Texte, die Anbieter selbst eintragen, können unzureichend strukturiert sein. Wir prüfen sie redaktionell und weisen auf die Anforderungen hin.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30. Juli 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung anhand der BITV-2.0-Prüfschritte sowie automatisierte Prüfungen. Ein externer Test nach dem BITV-Prüfverfahren ist vor dem offiziellen Start vorgesehen; das Ergebnis wird hier veröffentlicht. Die Erklärung wird mindestens jährlich sowie nach größeren Änderungen überprüft.

Feedback und Kontakt (Feedback-Mechanismus)

Sie sind auf Barrieren gestoßen? Sie benötigen einen Inhalt in einer zugänglichen Form – etwa als reine Textdatei, in größerer Schrift oder vorgelesen? Melden Sie sich bei uns:

  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Telefon: [TELEFONNUMMER]
  • Post: [TRÄGER EINSETZEN], [ANSCHRIFT]

Hilfreich für uns sind: die Adresse der betroffenen Seite, eine kurze Beschreibung des Problems und – falls bekannt – die verwendete Technik (Browser, Screenreader, Betriebssystem). Wir bestätigen den Eingang und antworten so schnell wie möglich, spätestens innerhalb eines Monats. Der Kontaktweg ist über den Link „Barrierefreiheit“ von jeder Seite des Portals aus erreichbar.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder keine Antwort erhalten, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Für Angebote öffentlicher Stellen des Bundes ist dies die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, Telefon (030) 18 527-2805, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Für Angebote öffentlicher Stellen des Landes Berlin ist die Durchsetzungsstelle nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz zuständig. [ZUSTÄNDIGE STELLE NACH RECHTSFORM DES TRÄGERS PRÜFEN UND EINSETZEN.] Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

Für privatwirtschaftlich erbrachte digitale Dienstleistungen gilt seit dem 28. Juni 2025 zusätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG); Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Was tun?

  1. Barriere melden. E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit Seitenadresse und kurzer Beschreibung.
  2. Inhalt in anderer Form anfordern. Wir schicken Ihnen Artikel auf Wunsch als Textdatei oder Ausdruck zu.
  3. Karte umgehen. Nutzen Sie im Adressverzeichnis die Listenansicht – dort stehen alle Anschriften und Telefonnummern als Text.
  4. Darstellung anpassen. Mit Strg und + (auf dem Mac: Befehlstaste und +) vergrößern Sie die Schrift; die Seiten bleiben dabei bedienbar.
  5. Persönlich beraten lassen. Wenn das Internet für Sie keine gute Lösung ist: Die Beratung im Pflegestützpunkt ist kostenlos, telefonisch und auf Wunsch als Hausbesuch möglich.

Wo gibt es Hilfe?

  • Beratung persönlich, telefonisch oder zu Hause: Pflegestützpunkte und Beratungsstellen in Berlin und Brandenburg – Adresse finden. Im Verzeichnis können Sie gezielt nach barrierefreiem Zugang (Rollstuhlzugang, Aufzug, barrierefreies WC) filtern.
  • Kurse und Gruppen: Veranstaltungen – bei jedem Termin ist vermerkt, ob der Veranstaltungsort barrierefrei erreichbar ist.
  • Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (Berlin und Brandenburg): beraten zu Rechten auf Barrierefreiheit und Teilhabe.
  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): kostenlose Beratung zu Leistungen für Menschen mit Behinderungen, Standorte auch in Berlin und Brandenburg.
  • Stand: 30.07.2026
  • Ihr nächster Schritt: Melden Sie uns jede Barriere, die Sie auf pcbb erleben – per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir antworten spätestens innerhalb eines Monats.