Eingabehilfen öffnen
Zum Hauptinhalt springen

Wissen

Bei der Begutachtung schaut eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, wie selbstständig die pflegebedürftige Person im Alltag ist. Bewertet...

Weiterlesen

  • Stand: 30.07.2026
  • Ihr nächster Schritt: Beginnen Sie ab heute ein Pflegetagebuch über 14 Tage und legen Sie eine Mappe mit allen Unterlagen an. Wenn Sie den Termin gemeinsam mit jemandem durchgehen möchten: Die Beratung im Pflegestützpunkt ist kostenlos – Adressen unter Adressen.

Wenn der Hilfebedarf größer geworden ist, können Sie jederzeit einen höheren Pflegegrad beantragen. Dafür genügt ein formloser Brief an die Pflegekasse; sie veranlasst...

Weiterlesen

  • Stand: 30.07.2026
  • Ihr nächster Schritt: Schreiben Sie der Pflegekasse einen formlosen Zweizeiler mit der Bitte um erneute Begutachtung und beginnen Sie noch heute ein Pflegetagebuch. Unterstützung bei der Vorbereitung bekommen Sie kostenlos im Pflegestützpunkt – Adressen unter Adressen.

Einen Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein Anruf oder ein kurzer Brief genügt –...

Weiterlesen

  • Stand: 30.07.2026
  • Ihr nächster Schritt: Rufen Sie heute bei der Pflegekasse an und sagen Sie den einen Satz: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung." Lassen Sie sich anschließend kostenlos beraten – den Pflegestützpunkt in Ihrem Bezirk finden Sie unter Adressen.

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ist oder ganz abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Sie haben dafür einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit; ein kurzer...

Weiterlesen

  • Stand: 30.07.2026
  • Ihr nächster Schritt: Schicken Sie noch heute den kurzen fristwahrenden Widerspruch an die Pflegekasse und fordern Sie im selben Brief das vollständige Gutachten an. Für die Begründung nehmen Sie sich danach in Ruhe Zeit – mit Unterstützung aus dem Pflegestützpunkt, den Sie unter Adressen finden.