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So werden Sie Nachbarschaftshelfer:in

  • Lesedauer: 4 Min.

Als anerkannte Nachbarschaftshelferin oder anerkannter Nachbarschaftshelfer nach § 5a PuVO unterstützen Sie Menschen mit Pflegegrad im Alltag – und werden dafür bezahlt. Der Weg dahin führt über eine kostenlose sechsstündige Schulung und eine Registrierung bei der Pflegekasse. In Berlin und Brandenburg werden Helfende dringend gesucht.

Warum Nachbarschaftshilfe gebraucht wird

Zwischen 2021 und 2023 wurden in Berlin nur rund 2.390 Personen als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer geschult (Landespflegeplan Berlin 2025). Gemessen an der Zahl der Pflegebedürftigen ist das wenig – viele Familien suchen händeringend nach verlässlicher Unterstützung im Alltag.

Der Weg zur Anerkennung

1. Schulung besuchen

Voraussetzung ist eine kostenlose sechsstündige Schulung nach § 5a PuVO. Sie vermittelt die rechtlichen Grundlagen sowie praktische Hinweise für den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Anmeldung und Termine erhalten Sie über das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung Berlin (pflegeunterstuetzung-berlin.de).

2. Bei der Pflegekasse registrieren

Nach der Schulung bestätigt Ihnen das Kompetenzzentrum die Teilnahme. Mit dieser Bestätigung registrieren Sie sich bei der Pflegekasse der Person, die Sie unterstützen möchten, als anerkannte Nachbarschaftshilfe.

3. Leistungen erbringen und abrechnen

Ab der Registrierung dürfen Sie Alltagshilfen leisten – etwa Einkaufen, Begleitung zu Terminen oder Gesellschaft leisten. Bezahlt werden Sie über den Entlastungsbetrag der unterstützten Person: bis zu 131 Euro im Monat (Stand 2025), die die Pflegekasse direkt erstattet.

Wo Sie sich eintragen können

Sobald Sie anerkannt sind, können Sie sich in unser Verzeichnis eintragen, damit Familien in Ihrer Nähe Sie finden. Tragen Sie sich in unser Verzeichnis ein.