Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat richtig nutzen
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Der Entlastungsbetrag ist ein festes Budget von 131 Euro im Monat für Hilfe im Alltag – zum Beispiel für eine Alltagsbegleitung, eine Betreuungsgruppe oder Unterstützung im Haushalt. Er steht schon ab Pflegegrad 1 zu, zusätzlich zu allen anderen Leistungen. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt: Sie reichen Rechnungen ein und bekommen die Kosten erstattet.
Details
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist die am leichtesten zugängliche Leistung der Pflegeversicherung – und zugleich die am seltensten genutzte. Der Landespflegeplan Berlin 2025 beziffert die Nutzungsquote auf nur rund 64 Prozent der Berechtigten. Rechnerisch lässt damit etwa jede dritte anspruchsberechtigte Person bis zu 1.572 Euro im Jahr liegen. Das liegt fast nie am Bedarf, sondern daran, dass der Weg zur Erstattung unbekannt ist.
Höhe und Anspruch
- 131 Euro pro Monat, also bis zu 1.572 Euro pro Kalenderjahr (Stand: Juli 2026).
- Für alle Pflegegrade 1 bis 5.
- Voraussetzung: Versorgung in der eigenen Häuslichkeit – auch in einer Pflege-Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen. Im Pflegeheim gibt es den Betrag nicht.
- Bei Pflegegrad 1 ist er die einzige regelmäßige Geldleistung der Pflegeversicherung – dafür besonders flexibel einsetzbar.
Wofür Sie das Geld einsetzen dürfen
- Tages- und Nachtpflege – etwa für den Eigenanteil bei Unterkunft und Verpflegung
- Kurzzeitpflege – ebenfalls für die selbst zu tragenden Anteile
- Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes: bei Pflegegrad 2 bis 5 für Betreuung und Haushaltsführung, bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflege wie Duschen oder Anziehen
- Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Alltagsbegleitung, Einkaufs- und Begleitdienste, Haushaltshilfen, Nachbarschaftshilfe
Entscheidend ist das Wort anerkannt: Erstattet wird nur, was nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Eine private Putzhilfe ohne Anerkennung wird nicht bezahlt. In Berlin waren zuletzt 220 solcher Angebote anerkannt, die 30.217 Menschen genutzt haben (Landespflegeplan Berlin 2025).
Nicht genutztes Geld verfällt – aber nicht sofort
Beträge, die Sie in einem Kalenderjahr nicht abrufen, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfallen sie endgültig. Wer also merkt, dass sich Guthaben angesammelt hat, sollte im ersten Halbjahr gezielt Leistungen einkaufen – zum Beispiel eine regelmäßige Begleitung oder mehrere Tagespflege-Tage.
Nachbarschaftshilfe: der Berlin-Brandenburg-Weg
Berlin: Nach der Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) können Einzelpersonen als ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer anerkannt werden. Nötig ist ein anerkannter Grundkurs von sechs Stunden beziehungsweise der Besuch einer Informationsveranstaltung; die Auffrischung erfolgt in mehrjährigem Abstand. Die Aufwandsentschädigung ist gedeckelt (in Berlin bis zu 8 Euro pro Stunde) und wird über den Entlastungsbetrag abgerechnet. Helfende dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt sein oder im selben Haushalt leben. Zwischen 2021 und 2023 wurden in Berlin 2.390 Nachbarschaftshelfende geschult – gemessen am Bedarf noch wenig.
Brandenburg: Das Land hat die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe neu geregelt (überarbeitete Anerkennungsverordnung vom 16. Dezember 2025); das Angebot ist im Januar 2026 gestartet. Auch hier gilt: erst Schulung und Registrierung, dann Abrechnung über den Entlastungsbetrag. Die Details unterscheiden sich von Berlin – fragen Sie Ihren Pflegestützpunkt nach dem aktuellen Verfahren in Ihrem Landkreis.
Das ist besonders interessant, wenn ohnehin eine Nachbarin oder ein Bekannter regelmäßig hilft: Aus einer Gefälligkeit wird eine anerkannte, bezahlte Unterstützung.
Zusätzlich: der Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 Prozent Ihres nicht verbrauchten Sachleistungsbudgets in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Aus 131 Euro werden so je nach Pflegegrad mehrere hundert Euro monatlich für Betreuung und Haushaltshilfe. Mehr dazu unter Pflegesachleistung und Kombinationsleistung.
Was tun?
- Anspruch prüfen. Pflegegrad vorhanden und Versorgung zu Hause? Dann steht Ihnen der Betrag zu – rückwirkend für das laufende und, bis zum 30. Juni, für das Vorjahr.
- Passendes Angebot suchen. Überlegen Sie zuerst, was wirklich entlasten würde: Begleitung zum Arzt, ein betreuter Nachmittag, Hilfe beim Wäschewaschen. Anerkannte Anbieter finden Sie unter Adressen in der Kategorie „Unterstützung im Alltag“.
- Anerkennung nachfragen. Lassen Sie sich vom Anbieter bestätigen, dass er nach Landesrecht anerkannt ist und direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.
- Abrechnungsweg klären. Viele Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sonst zahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung mit einem kurzen Anschreiben bei der Pflegekasse ein.
- Belege sammeln. Rechnungen mit Datum, Leistung, Stundenzahl und Anbieter aufbewahren – am besten in einem Ordner zusammen mit den Bescheiden.
- Restbudget im Blick behalten. Fragen Sie einmal im Jahr – am besten im Januar – bei der Pflegekasse nach Ihrem Restguthaben und nutzen Sie es bis zum 30. Juni.
Wo gibt es Hilfe?
- Pflegestützpunkte (36 in Berlin, 19 mit 27 Außenstellen in Brandenburg) kennen die anerkannten Angebote vor Ort und helfen beim Antrag – kostenlos und trägerneutral: Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden.
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sind im Verzeichnis unter Adressen als eigene Kategorie hinterlegt, filterbar nach Bezirk, Landkreis und Sprache.
- Schulungen zur Nachbarschaftshilfe und Informationsveranstaltungen finden regelmäßig statt – Termine unter Veranstaltungen.
- Ihre Pflegekasse erteilt auf Anfrage eine Auskunft über das verbleibende Guthaben.
Alle Beträge: Stand Juli 2026. Rechtliche Grundlagen: §§ 45a, 45b SGB XI, Pflegeunterstützungsverordnung Berlin, Anerkennungsverordnung Brandenburg. Nutzungs- und Angebotszahlen: Landespflegeplan Berlin 2025.
- Stand: 30.07.2026
Ihr nächster Schritt: Suchen Sie ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag in Ihrem Bezirk oder Landkreis und fragen Sie dort nach freien Kapazitäten. Angebote zur Unterstützung im Alltag finden.