Pflegesachleistung und Kombinationsleistung
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Pflegesachleistung bedeutet: Ein ambulanter Pflegedienst kommt nach Hause, und die Pflegekasse bezahlt ihn direkt. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür zwischen 796 und 2.299 Euro im Monat zur Verfügung (Stand: Juli 2026). Wenn Sie das Budget nicht ganz ausschöpfen, bekommen Sie den Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt – das nennt man Kombinationsleistung.
Details
Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI ist kein Geld auf Ihrem Konto, sondern ein monatliches Budget bei der Pflegekasse. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Sie erhalten jeden Monat einen Leistungsnachweis zum Unterschreiben – prüfen Sie ihn in Ruhe, unterschrieben werden darf nur, was tatsächlich geleistet wurde.
Wie hoch ist das Sachleistungsbudget?
- Pflegegrad 1: keine Pflegesachleistung – aber der Entlastungsbetrag von 131 Euro darf beim Pflegedienst eingesetzt werden, ausdrücklich auch für körperbezogene Pflege
- Pflegegrad 2: 796 Euro im Monat
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro im Monat
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro im Monat
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro im Monat
Stand: Juli 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Übersicht der Leistungsbeträge 2026).
Was der Pflegedienst leisten darf
- Körperbezogene Pflege: Waschen, Duschen, Anziehen, Hilfe beim Essen, Unterstützung beim Aufstehen und Bewegen.
- Pflegerische Betreuung: Begleitung, Beschäftigung, Hilfe bei der Tagesstruktur, Unterstützung bei Demenz.
- Hilfen bei der Haushaltsführung: Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche.
Wichtig: Nur zugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag dürfen über die Pflegesachleistung abrechnen. Medizinische Leistungen wie Verbandwechsel oder Medikamentengabe laufen dagegen als häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) über die Krankenkasse und werden ärztlich verordnet – sie verbrauchen Ihr Pflegebudget nicht.
Kombinationsleistung: das Beste aus beidem
Sie müssen sich nicht zwischen Pflegedienst und Pflegegeld entscheiden. Bei der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) rechnet die Pflegekasse so: Der Prozentsatz des Sachleistungsbudgets, den Sie nicht verbraucht haben, wird Ihnen als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Beispiel (Pflegegrad 3): Das Budget beträgt 1.497 Euro. Der Pflegedienst rechnet in einem Monat 60 Prozent davon ab. Dann bleiben 40 Prozent des Pflegegeldes von 599 Euro übrig – also rund 240 Euro, die auf Ihr Konto überwiesen werden.
An die gewählte Kombination sind Sie grundsätzlich sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI); abgerechnet wird aber monatlich nach den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Wenn sich die Pflegesituation grundlegend ändert, sprechen Sie Ihre Pflegekasse an.
Tages- und Nachtpflege kommt obendrauf
Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege wird zusätzlich gezahlt und nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet:
- Pflegegrad 2: 721 Euro im Monat
- Pflegegrad 3: 1.357 Euro im Monat
- Pflegegrad 4: 1.685 Euro im Monat
- Pflegegrad 5: 2.085 Euro im Monat
Für viele Familien ist die Tagespflege die wirksamste Entlastung überhaupt: Der pflegebedürftige Mensch wird tagsüber betreut und gefahren, Angehörige haben verlässliche freie Stunden. Nachtpflege ist in Berlin dagegen kaum verfügbar – der Landespflegeplan 2025 nennt berlinweit eine einzige Einrichtung mit acht Plätzen. Fragen Sie hier früh und auch im Brandenburger Umland nach.
Umwandlungsanspruch: 40 Prozent flexibel machen
Sie brauchen weniger Pflege, aber mehr Alltagshilfe? Dann können Sie bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbudgets in Leistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI) – etwa Betreuung, Begleitung oder Haushaltshilfe. Das ist zusätzlich zum Entlastungsbetrag möglich und wird von vielen Familien übersehen.
Was tun?
- Bedarf aufschreiben. Notieren Sie eine Woche lang, wo genau Hilfe fehlt und zu welcher Uhrzeit. Das erleichtert jedes Beratungsgespräch.
- Zwei bis drei Pflegedienste anfragen. Achten Sie auf freie Kapazitäten, Wegezeiten im Kiez, Sprachen und Erfahrung mit Ihrem Krankheitsbild. Ein Erstgespräch ist kostenlos.
- Kostenvoranschlag geben lassen. Lassen Sie sich zeigen, welche Leistungskomplexe abgerechnet werden und ob das Budget reicht. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst.
- Vertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben. Kündigungsfristen, Einsatzzeiten, Vertretungsregelung im Urlaub.
- Kombination bei der Pflegekasse erklären. Formlos schriftlich oder per Formular – am einfachsten gleich beim ersten Antrag.
- Leistungsnachweise kontrollieren. Unterschreiben Sie nur erbrachte Einsätze und heben Sie Kopien auf.
Wo gibt es Hilfe?
- Pflegedienste, Tagespflegen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis unter Adressen – filterbar nach Bezirk oder Landkreis, Sprache und Spezialisierung.
- Pflegestützpunkte (36 in Berlin, 19 in Brandenburg) rechnen mit Ihnen durch, welche Leistungsart am meisten bringt – kostenlos und ohne Bindung an einen Anbieter.
- Pflegekurse und Angehörigengruppen helfen beim Einstieg in die Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst: Termine ansehen.
Alle Beträge: Stand Juli 2026. Rechtliche Grundlagen: §§ 36, 38, 41, 45a SGB XI.
- Stand: 30.07.2026
Ihr nächster Schritt: Vergleichen Sie zwei bis drei Pflegedienste in Ihrer Nähe und lassen Sie sich je einen Kostenvoranschlag geben. Ambulante Pflegedienste in Berlin und Brandenburg suchen.