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Wissen

Höherstufung des Pflegegrads beantragen

  • Lesedauer: 6 Min.

Wenn der Hilfebedarf größer geworden ist, können Sie jederzeit einen höheren Pflegegrad beantragen. Dafür genügt ein formloser Brief an die Pflegekasse; sie veranlasst dann eine neue Begutachtung. Wichtig ist, dass Sie die Veränderung mit Beispielen und Unterlagen belegen können.

Details

Pflegebedürftigkeit verändert sich. Nach einem Sturz, einem Schlaganfall, bei fortschreitender Demenz oder einfach mit den Jahren passt der einmal festgestellte Pflegegrad oft nicht mehr zur Wirklichkeit. Dann können Sie eine Höherstufung beantragen – die Pflegekasse spricht von einem „Antrag auf Neubegutachtung" oder „Verschlechterungsanzeige".

Wann ist eine Höherstufung sinnvoll?

Immer dann, wenn die pflegebedürftige Person dauerhaft mehr Hilfe braucht als bei der letzten Begutachtung. Typische Anlässe:

  • Krankenhausaufenthalt, Operation, Sturz mit Folgen
  • fortschreitende Demenz, zunehmende Orientierungslosigkeit, nächtliche Unruhe
  • neue Inkontinenz, Hilfe beim Essen und Trinken wird nötig
  • Gehen nur noch mit Hilfe oder gar nicht mehr, Rollstuhl, Bettlägerigkeit
  • Medikamente, Wundversorgung oder Insulin können nicht mehr selbst gehandhabt werden
  • Verhaltensweisen, die eine ständige Beaufsichtigung nötig machen

Vorübergehende Verschlechterungen – etwa eine Grippe oder die Wochen direkt nach einer Operation – reichen dagegen in der Regel nicht aus. Eine Ausnahme sind Situationen, in denen sich absehbar nichts mehr bessert.

Gibt es Fristen oder Wartezeiten?

Nein. Sie müssen keine Mindestzeit seit der letzten Begutachtung abwarten und dürfen auch mehrfach beantragen. Es gelten dieselben Fristen wie beim Erstantrag: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c SGB XI); versäumt sie das schuldhaft, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche Verspätung.

Auch hier gilt: Die höheren Leistungen werden ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gezahlt – nicht erst ab dem Bescheid. Zögern kostet also bares Geld.

Kann man dabei auch herabgestuft werden?

Bei der Neubegutachtung wird die gesamte Situation neu bewertet, deshalb ist theoretisch auch ein niedrigerer Pflegegrad möglich. In der Praxis kommt das selten vor, denn die Pflegekasse darf nur herabstufen, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert hat – und das muss sie begründen. Wer eine echte, dauerhafte Verschlechterung erlebt, muss diese Sorge nicht zum Grund machen, den Antrag zu unterlassen. Lassen Sie sich im Zweifel vorher im Pflegestützpunkt beraten.

Was den Ausschlag gibt

Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die Selbstständigkeit im Alltag: Was kann die Person noch allein, wobei braucht sie Anleitung, wobei Übernahme? Bewertet wird in sechs Modulen (Mobilität; kognitive und kommunikative Fähigkeiten; Verhaltensweisen und psychische Problemlagen; Selbstversorgung; Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen; Gestaltung des Alltagslebens). Der stärkste Hebel liegt meist in der Selbstversorgung (40 Prozent Gewicht) sowie – gerade bei Demenz – in den Modulen 2 und 3.

Am überzeugendsten wirkt der direkte Vergleich: Was stand im letzten Gutachten, und was ist heute anders? Deshalb sollten Sie das alte Gutachten zur Hand haben. Wenn Sie es nicht mehr finden, fordern Sie es formlos bei der Pflegekasse an.

Was zusätzlich möglich wird

Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Geld und mehr Spielraum (Stand: Juli 2026): Pflegegeld 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4), 990 € (5) im Monat; Pflegesachleistung 796 €, 1.497 €, 1.859 € bzw. 2.299 €. Unabhängig vom Grad bleiben der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (ab Pflegegrad 1) und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € (ab Pflegegrad 2, seit 1. Juli 2025). Für 2026 wurden die Beträge nicht erhöht.

Was tun?

  1. Veränderungen sammeln. Notieren Sie stichpunktartig, was heute anders ist als bei der letzten Begutachtung – möglichst mit Datum und konkreten Beispielen.
  2. Formlos beantragen. Ein Satz reicht: „Hiermit beantrage ich die Überprüfung des Pflegegrades wegen einer dauerhaften Verschlechterung und bitte um eine erneute Begutachtung." Datum notieren, Kopie behalten.
  3. Altes Gutachten anfordern und die Punktwerte der sechs Module durchgehen. So sehen Sie, wo Sie ansetzen müssen.
  4. Pflegetagebuch führen – mindestens 14 Tage, Tag- und Nachtstunden getrennt. Es ist das wichtigste Beweismittel.
  5. Unterlagen bereitlegen: aktuelle Arztbriefe, Entlassungsberichte, Medikamentenplan, Sturzprotokolle, Dokumentation des Pflegedienstes, Hilfsmittelverordnungen.
  6. Beratung nutzen. Der Pflegestützpunkt geht die Situation mit Ihnen durch, kostenlos und unabhängig.
  7. Zum Termin die Pflegeperson dazuholen. Wer täglich pflegt, kann den Bedarf am besten schildern. Beschreiben Sie den normalen Tag – nicht den besten.
  8. Bescheid prüfen. Reicht das Ergebnis nicht, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch.

Wo gibt es Hilfe?

Sie müssen das nicht allein einschätzen. Die Pflegestützpunkte in Berlin und Brandenburg beraten kostenlos und unabhängig, prüfen mit Ihnen das alte Gutachten und helfen beim Formulieren. In Berlin sind es 36 Standorte, in Brandenburg gibt es Pflegestützpunkte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.

  • Stand: 30.07.2026
  • Ihr nächster Schritt: Schreiben Sie der Pflegekasse einen formlosen Zweizeiler mit der Bitte um erneute Begutachtung und beginnen Sie noch heute ein Pflegetagebuch. Unterstützung bei der Vorbereitung bekommen Sie kostenlos im Pflegestützpunkt – Adressen unter Adressen.