Checkliste: MD-Begutachtung gut vorbereiten
- Lesedauer: 8 Min.
Bei der Begutachtung schaut eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, wie selbstständig die pflegebedürftige Person im Alltag ist. Bewertet werden sechs Lebensbereiche mit Punkten – daraus ergibt sich der Pflegegrad. Wer den Termin gut vorbereitet und den normalen Alltag ehrlich schildert, bekommt ein realistisches Ergebnis.
Details
Der Begutachtungstermin dauert meist 45 bis 90 Minuten und findet in der Wohnung statt. Er wird vorher schriftlich oder telefonisch angekündigt; passt der Termin nicht, können Sie ihn verschieben. Es geht nicht um eine Prüfung und nicht um Diagnosen, sondern um eine einzige Frage: Wie selbstständig ist diese Person in ihrem Alltag – und wo braucht sie Hilfe?
Die sechs Module und ihr Gewicht
- Modul 1 – Mobilität (10 %): Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen.
- Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten und Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 %): örtliche und zeitliche Orientierung, Personen erkennen, Entscheidungen treffen, Gespräche führen; nächtliche Unruhe, Aggression, Ängste, Abwehr von Pflege, Weglauftendenz. Gewertet wird nur das Modul mit dem höheren Wert.
- Modul 4 – Selbstversorgung (40 %): Waschen, Duschen, Zähne putzen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken zubereiten und aufnehmen, Toilettenbenutzung, Umgang mit Inkontinenz. Das größte Gewicht – hier lohnt die genaueste Vorbereitung.
- Modul 5 – Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 %): Medikamenteneinnahme, Injektionen, Blutzuckermessung, Verbandwechsel, Absaugen, Arzt- und Therapiebesuche, Einhalten einer Diät.
- Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): Tagesablauf selbst gestalten, sich beschäftigen, in die Zukunft planen, Kontakte pflegen, Umgebung außerhalb der Wohnung nutzen.
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100: Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.
Der häufigste Fehler: der gute Tag
Viele ältere Menschen möchten sich nichts anmerken lassen. Sie sind am Tag des Termins besonders gepflegt gekleidet, antworten freundlich auf alles und sagen „das geht schon" – auch dort, wo seit Monaten nichts mehr allein geht. Diese Fassade kostet regelmäßig einen ganzen Pflegegrad.
Sprechen Sie vorher darüber, wenn es möglich ist: Es geht nicht darum, sich klein zu machen, sondern darum, die Hilfe zu bekommen, die zusteht. Und: Widersprechen Sie im Termin freundlich, aber deutlich, wenn eine Antwort nicht der Wirklichkeit entspricht. Am besten im Nachgang, wenn die Situation es zulässt – oder mit einem vorher vorbereiteten schriftlichen Vermerk, den Sie der Gutachterin übergeben.
Wichtig ist auch: Bewertet wird der Ist-Zustand über eine typische Woche, nicht der beste Moment und nicht der schlimmste. Übertreiben schadet ebenso wie beschönigen – Gutachterinnen und Gutachter erkennen beides.
Wer sollte dabei sein?
Die Person, die tatsächlich pflegt. Sie kennt den Alltag, die Nächte und die Zwischenfälle. Auch der ambulante Pflegedienst kann teilnehmen. Planen Sie den Termin so, dass niemand unter Zeitdruck steht.
Nach dem Termin
Notieren Sie sich noch am selben Tag, was besprochen wurde und was Ihnen aufgefallen ist. Fordern Sie – falls nicht schon geschehen – das vollständige Gutachten bei der Pflegekasse an. Nur damit können Sie den späteren Bescheid überprüfen.
Was tun?
- Termin bestätigen und passend legen. Achten Sie darauf, dass die Hauptpflegeperson Zeit hat. Ein Termin zu einer Tageszeit, in der die Schwierigkeiten sichtbar sind, ist besser als der ruhigste Moment des Tages.
- Pflegetagebuch führen – 14 Tage, jeden Tag, mit Uhrzeiten. Notieren Sie, wobei Sie helfen, wie lange und wie oft, und trennen Sie Tag und Nacht.
- Unterlagen zusammenstellen (Liste unten) und in einer Mappe bereitlegen. Kopien für die Gutachterin vorbereiten.
- Stichpunkte für jedes der sechs Module schreiben – je zwei bis drei konkrete Alltagsbeispiele. Diesen Zettel dürfen Sie im Termin benutzen.
- Nichts vorher aufräumen oder herrichten, was den Hilfebedarf verdeckt. Die Wohnung soll dem normalen Alltag entsprechen; Hilfsmittel wie Rollator, Toilettenstuhl oder Pflegebett bleiben, wo sie stehen.
- Im Gespräch beim Alltag bleiben. Nicht Diagnosen aufzählen, sondern schildern, was passiert: „Nachts steht sie drei- bis viermal auf und findet die Toilette nicht."
- Nachfragen, wenn etwas unklar ist, und höflich korrigieren, wenn eine Antwort beschönigt war.
- Nach dem Termin Notizen machen und das Gutachten anfordern. Wenn der Bescheid nicht passt: Widerspruch einlegen – ein Monat Frist.
Checkliste: Diese Unterlagen bereitlegen
- Pflegetagebuch der letzten 14 Tage
- aktuelle Arztbriefe, Facharztberichte, Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte
- Medikamentenplan (aktuell, vollständig, mit Bedarfsmedikation)
- Liste der Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Hausnotruf, Inkontinenzmaterial, Hörgeräte, Brille)
- Schwerbehindertenausweis, Bescheide über Merkzeichen
- Dokumentation des ambulanten Pflegedienstes, Leistungsnachweise
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsurkunde, Patientenverfügung (falls vorhanden)
- Kontaktdaten der behandelnden Ärztinnen und Ärzte
- Ihr Stichpunktzettel zu den sechs Modulen
Diese Fragen sollten Sie vorher für sich beantworten
- Was passiert nachts? Wie oft stehen Sie auf, wie lange sind Sie wach?
- Was geht nur mit Aufforderung oder Anleitung – auch wenn es körperlich möglich wäre?
- Wo besteht Gefahr, wenn niemand da ist (Herd, Treppe, Medikamente, Verlaufen)?
- Wie viele Termine, Anrufe und Wege übernehmen Sie in der Woche?
- Was hat sich in den letzten sechs Monaten verschlechtert?
- Was tun Sie, damit es funktioniert – und was würde passieren, wenn Sie eine Woche ausfielen?
Wo gibt es Hilfe?
Die Pflegestützpunkte bereiten Sie auf Wunsch persönlich auf den Termin vor, gehen die Module mit Ihnen durch und geben Vordrucke für das Pflegetagebuch aus. Die Beratung ist kostenlos, unabhängig und trägerneutral; auf Wunsch auch als Hausbesuch. In Berlin gibt es 36 Pflegestützpunkte, die 2023 rund 115.000 Beratungen geleistet haben (Landespflegeplan Berlin 2025); in Brandenburg gibt es Pflegestützpunkte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.
- Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden: Adressen.
- Kostenlose Pflegekurse nach § 45 SGB XI und Infoabende zur Begutachtung: Veranstaltungen.
- Der Weg davor: Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt. Der Weg danach, wenn sich etwas ändert: Höherstufung beantragen.
- Stand: 30.07.2026
Ihr nächster Schritt: Beginnen Sie ab heute ein Pflegetagebuch über 14 Tage und legen Sie eine Mappe mit allen Unterlagen an. Wenn Sie den Termin gemeinsam mit jemandem durchgehen möchten: Die Beratung im Pflegestützpunkt ist kostenlos – Adressen unter Adressen.