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Wissen

Heim, Pflege-WG oder Betreutes Wohnen? Die Wohnformen im Vergleich

  • Lesedauer: 8 Min.

Es gibt drei große Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf: das Pflegeheim, die Pflege-Wohngemeinschaft (Pflege-WG) und das Betreute Wohnen. Sie unterscheiden sich stark darin, wer die Verantwortung trägt, was die Pflegekasse zahlt und wie viel Sie selbst bestimmen können. Dieser Vergleich hilft Ihnen, die passende Form zu finden – und zeigt, wo Sie sich kostenlos beraten lassen können.

Details

Viele Familien in Berlin und Brandenburg stehen plötzlich vor der Frage: Kann die Pflege zu Hause weitergehen – und wenn nein, was kommt danach? Die Antwort ist selten eindeutig, denn die drei Wohnformen folgen ganz unterschiedlichen Logiken. Der Landespflegeplan Berlin 2025 stellt ausdrücklich fest, dass diese Unterschiede „nicht ohne Weiteres geläufig“ sind – obwohl sie über Kosten, Rechte und Alltag entscheiden.

Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)

Im Pflegeheim liegt die Gesamtverantwortung beim Träger: Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Pflege kommen aus einer Hand, rund um die Uhr. Das ist die sicherste Lösung bei hohem und schwankendem Pflegebedarf – und die mit dem geringsten Maß an Selbstbestimmung im Alltag.

Die Pflegekasse zahlt einen festen Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten (Stand: 2026, unverändert seit 1.1.2025):

  • Pflegegrad 2: 805 € im Monat
  • Pflegegrad 3: 1.319 € im Monat
  • Pflegegrad 4: 1.855 € im Monat
  • Pflegegrad 5: 2.096 € im Monat

Alles darüber hinaus – vor allem Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – zahlen Sie selbst. Wichtig ist der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI: Er senkt Ihren Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten, und zwar um 15 % im ersten Jahr, 30 % ab dem 13. Monat, 50 % ab dem 25. Monat und 75 % ab dem 37. Monat im Heim. Wer lange bleibt, zahlt also anteilig deutlich weniger.

Pflege-Wohngemeinschaft (Pflege-WG)

In einer Pflege-WG leben in der Regel drei bis zwölf Menschen zusammen in einer gemeinsamen Wohnung. Rechtlich ist das ambulante Pflege: Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat einen eigenen Mietvertrag und einen eigenen Vertrag mit einem Pflegedienst. Deshalb gelten die ambulanten Leistungen – also Pflegegeld (347 € bis 990 €) oder Pflegesachleistung (796 € bis 2.299 € je nach Pflegegrad, Stand 2026) – plus der Wohngruppenzuschlag von 224 € im Monat (§ 45f SGB XI; bis Ende 2025 war das der § 38a SGB XI).

Berlin hat bundesweit die höchste WG-Dichte: 773 Pflege-Wohngemeinschaften mit rund 6.081 Plätzen (Landespflegeplan Berlin 2025, S. 82–83). Mehr dazu lesen Sie im Artikel Pflege-WGs in Berlin und Brandenburg.

Betreutes Wohnen (Service-Wohnen)

Betreutes Wohnen ist zunächst nichts anderes als eine eigene, meist barrierearme Mietwohnung mit einem zusätzlichen Betreuungsvertrag. Die enthaltene „Grundleistung“ ist oft klein: Hausnotruf, eine Ansprechperson, Vermittlung von Diensten. Pflege ist nicht automatisch dabei – sie kommt, wenn nötig, über einen ambulanten Pflegedienst hinzu, genau wie in der eigenen Wohnung.

Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Prüfen Sie deshalb genau, welche Leistungen in der monatlichen Betreuungspauschale enthalten sind und welche extra kosten.

Der wichtigste Unterschied: Wer haftet, wer beaufsichtigt?

In Berlin regelt das Wohnteilhabegesetz (WTG) die Anforderungen an Heime und an anbieterverantwortete Pflege-WGs; die Heimaufsicht sitzt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). In Brandenburg gilt das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG), die „Aufsicht für unterstützende Wohnformen“ ist beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) angesiedelt.

Faustregel: Je mehr Verantwortung beim Anbieter liegt, desto stärker die staatliche Aufsicht – und desto weniger müssen Sie selbst organisieren. Selbstverantwortete WGs sind am freiesten, verlangen aber ein aktives Angehörigen- oder Bewohnergremium.

Was tun?

  1. Bedarf ehrlich einschätzen. Wie viel Hilfe wird nachts gebraucht? Gibt es Weglauftendenzen, Beatmung, starke Verhaltensänderungen? Bei nächtlichem Bedarf scheiden viele Formen des Betreuten Wohnens praktisch aus.
  2. Pflegegrad klären. Ohne Pflegegrad 2 gibt es weder Sachleistung noch Heimzuschuss. Läuft noch kein Antrag, stellen Sie ihn zuerst.
  3. Kosten realistisch rechnen. Stellen Sie für jede Wohnform Miete/Unterkunft, Verpflegung, Betreuungspauschale und Pflegekosten gegenüber und ziehen Sie die Leistungen der Pflegekasse ab. Fragen Sie ausdrücklich nach dem Eigenanteil in Euro pro Monat.
  4. Verträge trennen und prüfen. In WG und Betreutem Wohnen sollten Mietvertrag, Betreuungsvertrag und Pflegevertrag getrennt kündbar sein. Lassen Sie sich nicht an einen bestimmten Pflegedienst binden, wenn das vermeidbar ist.
  5. Mindestens zwei Häuser besichtigen – möglichst unangemeldet und zu einer normalen Alltagszeit (z. B. spätnachmittags). Fragen Sie nach Personalschlüssel, Nachtdienst und wie viele Bewohner eine Nachtwache betreut.
  6. Reicht das Einkommen nicht? Dann prüfen Sie „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt. Der Antrag lohnt sich fast immer, wenn der Eigenanteil die Rente übersteigt.
  7. Entscheidung dokumentieren. Halten Sie fest, was zugesagt wurde – mündliche Versprechen an der Wohnungstür sind später schwer durchzusetzen.

Wo gibt es Hilfe?

  • Pflegestützpunkte beraten kostenlos, unabhängig und trägerneutral zu allen Wohnformen – in Berlin an 36 Standorten, in Brandenburg über die regionalen Pflegestützpunkte. Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden.
  • Einrichtungen vergleichen: Im pcbb-Verzeichnis filtern Sie nach Angebotstyp (Vollstationäre Pflege, Pflege-WG, Betreutes Wohnen), Bezirk oder Landkreis, Sprache und Spezialisierung – zum Beispiel Demenz oder kultursensible Pflege. Zu den Adressen.
  • Informationsabende und Angehörigengruppen zu Wohnformen und Heimverträgen finden Sie im Kalender: Termine ansehen.
  • Beschwerden und Qualitätsfragen: Heimaufsicht Berlin (LAGeSo) bzw. Aufsicht für unterstützende Wohnformen beim LASV Brandenburg.

Alle Geldbeträge: Stand 30.07.2026. Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wurden zuletzt zum 1.1.2025 angehoben und gelten 2026 unverändert. Quellen: SGB XI; Landespflegeplan Berlin 2025.