Pflege-WGs in Berlin und Brandenburg: So funktionieren sie
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Eine Pflege-Wohngemeinschaft ist eine gemeinsame Wohnung für meist drei bis zwölf Menschen mit Pflegebedarf, in der ein Pflegedienst rund um die Uhr im Haus ist. Rechtlich bleibt jede Person Mieterin oder Mieter und behält alle ambulanten Leistungen der Pflegekasse – zusätzlich gibt es 224 € Wohngruppenzuschlag im Monat. Berlin hat bundesweit die meisten Pflege-WGs, in Brandenburg wächst das Angebot langsamer.
Details
Die Pflege-WG ist der Mittelweg zwischen eigener Wohnung und Pflegeheim. Statt in einer Einrichtung zu leben, mieten mehrere Menschen gemeinsam eine große Wohnung. Jede Person hat ein eigenes Zimmer, Küche und Wohnzimmer werden geteilt. Ein ambulanter Pflegedienst ist meist rund um die Uhr präsent, dazu kommen häufig Alltagsbegleitungen, die kochen, einkaufen und den Tag strukturieren.
Berlin ist bundesweit Spitzenreiter: 773 Pflege-Wohngemeinschaften mit rund 6.081 Plätzen sind im Landespflegeplan Berlin 2025 erfasst (S. 82–83), bei einer Auslastung von etwa 91,7 %. Freie Plätze sind also knapp – wer sucht, sollte früh und an mehreren Stellen gleichzeitig anfragen. In Brandenburg ist das Angebot dünner und stärker auf die Städte und den Berliner Umlandkreis konzentriert.
Zwei Grundtypen – der wichtigste Unterschied
Selbstverantwortete WG: Die Bewohnerinnen, Bewohner und ihre Angehörigen organisieren die WG selbst. Sie entscheiden gemeinsam in einem Gremium über Aufnahme neuer Mitbewohner, über Personal der Alltagsbegleitung und über den Pflegedienst – den jede Person frei wählen kann. Der Vermieter darf nicht zugleich der Pflegedienst sein. Diese Form bietet die größte Selbstbestimmung, verlangt aber ein aktives, verlässliches Angehörigengremium. Sie unterliegt in Berlin nur eingeschränkt dem Wohnteilhabegesetz (WTG), in Brandenburg in der Regel nicht dem BbgPBWoG.
Anbieterverantwortete WG: Ein Träger organisiert Wohnraum, Betreuung und Pflege gemeinsam. Das ist bequemer und verlässlicher, ähnelt aber stärker einer kleinen Einrichtung. Dafür greift die staatliche Aufsicht voll: In Berlin prüft die Heimaufsicht beim LAGeSo nach dem WTG, in Brandenburg die „Aufsicht für unterstützende Wohnformen“ beim LASV nach dem BbgPBWoG.
Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen, um welchen Typ es sich handelt. Davon hängen Ihre Rechte, Ihre Wahlfreiheit und die Aufsicht ab.
Was die Pflegekasse zahlt (Stand 2026)
- Pflegegeld oder Pflegesachleistung wie in der eigenen Wohnung: Pflegegeld 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4), 990 € (PG 5); Pflegesachleistung 796 €, 1.497 €, 1.859 € bzw. 2.299 € im Monat. Auch die Kombinationsleistung ist möglich.
- Wohngruppenzuschlag: 224 € im Monat pro Person nach § 45f SGB XI (bis 31.12.2025: § 38a SGB XI). Voraussetzungen: mindestens drei, höchstens zwölf Bewohnerinnen und Bewohner, davon mindestens drei mit Pflegegrad 1 bis 5, eine gemeinsam finanzierte Präsenzkraft für organisatorische und betreuende Aufgaben und keine vollstationäre Versorgung.
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat – für Betreuung und Alltagsunterstützung, in der WG oft für die Alltagsbegleitung eingesetzt.
- Anschubfinanzierung bei Neugründung: bis zu 2.613 € je Person, höchstens 10.452 € je Wohngruppe (§ 45g SGB XI, bis Ende 2025 § 45e) für den barrierefreien Umbau der gemeinsamen Wohnung. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Gründung gestellt werden – diese Frist verfällt endgültig.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € je Maßnahme; leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 €. Siehe Wohnraumanpassung.
Selbst zu tragen sind Miete, Nebenkosten, Haushaltskasse für Verpflegung und häufig eine anteilige Pauschale für die Präsenzkraft. Der monatliche Eigenanteil liegt in Berlin je nach Lage und Ausstattung oft in der Größenordnung eines Heim-Eigenanteils – rechnen Sie konkret nach, statt sich auf Faustformeln zu verlassen.
Was tun?
- Suchradius festlegen. Nähe zu Angehörigen ist wichtiger als Ausstattung – Besuche tragen eine WG.
- Mehrere Anfragen parallel stellen. Bei einer Auslastung von über 90 % ist eine einzelne Warteliste zu wenig. Fragen Sie ausdrücklich nach der Position auf der Liste.
- Typ klären: selbstverantwortet oder anbieterverantwortet? Wer stellt die Präsenzkraft, wer bezahlt sie, wie hoch ist der Anteil pro Person?
- Verträge trennen: Mietvertrag, Pflegevertrag und Betreuungsvereinbarung sollten einzeln und getrennt kündbar sein. Eine Koppelung („nur mit unserem Pflegedienst“) ist in der selbstverantworteten WG unzulässig.
- Wohngruppenzuschlag beantragen, sobald der Einzug feststeht – formlos bei der Pflegekasse, mit Bestätigung der WG über Präsenzkraft und Bewohnerzahl.
- Probe leben: Besuchen Sie die WG zu einer Mahlzeit. Wie viel Ansprache gibt es? Wie klingt der Umgangston? Wie viele Menschen mit Demenz leben dort?
- Reicht das Geld nicht? „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt prüfen; in der ambulanten WG werden auch Kosten der Unterkunft nach dem SGB XII geprüft.
Wo gibt es Hilfe?
- Pflegestützpunkt: kostenlose, trägerneutrale Beratung zu WG-Suche, Verträgen und Finanzierung. Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe finden.
- WGs im Verzeichnis: Filtern Sie unter Adressen nach dem Angebotstyp „Pflege-WG“, nach Bezirk oder Landkreis und nach Spezialisierungen wie Demenz, Intensivpflege oder kultursensible Pflege.
- Informationsabende und Angehörigengruppen zum Thema Wohnformen: Termine ansehen.
- Aufsicht und Beschwerden: Heimaufsicht Berlin (LAGeSo) für anbieterverantwortete WGs; in Brandenburg die Aufsicht für unterstützende Wohnformen beim LASV.
Alle Geldbeträge: Stand 30.07.2026 (Leistungsbeträge der Pflegeversicherung unverändert seit 1.1.2025). Die Paragrafen zu Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung wurden zum 1.1.2026 neu nummeriert (§ 45f und § 45g SGB XI). Zahlen zum WG-Bestand: Landespflegeplan Berlin 2025, S. 82–83.
- Stand: 30.07.2026
Fragen Sie im Pflegestützpunkt nach freien WG-Plätzen in Ihrem Bezirk und lassen Sie sich den Unterschied zwischen selbst- und anbieterverantworteter WG erklären: Beratungsstelle finden.