Der MD-Hausbesuch: So läuft die Begutachtung ab
- Lesedauer: 7 Min.
Nach Ihrem Antrag schickt die Pflegekasse eine Gutachterin oder einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu Ihnen nach Hause. Der Besuch dauert meist ein bis zwei Stunden. Gefragt wird nicht, welche Krankheiten vorliegen, sondern wie selbstständig der Alltag noch bewältigt werden kann.
Details
Der Medizinische Dienst begutachtet im Auftrag der Pflegekasse. Bei privat Versicherten übernimmt das Unternehmen Medicproof dieselbe Aufgabe. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA): Es misst Selbstständigkeit, nicht den Zeitaufwand der Pflege und auch nicht die Diagnose. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können deshalb sehr unterschiedliche Pflegegrade erhalten.
Die sechs Module und ihr Gewicht
- Modul 1 – Mobilität (10 %): Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen
- Modul 2 – kognitive und kommunikative Fähigkeiten und Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 %; gewertet wird nur der höhere der beiden Werte): Orientierung, Erinnern, Gespräche führen; nächtliche Unruhe, Ängste, Aggression
- Modul 4 – Selbstversorgung (40 %, das wichtigste Modul): Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang
- Modul 5 – Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %): Medikamente, Verbände, Injektionen, Arztbesuche, Therapien
- Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): Tagesstruktur, Beschäftigung, Kontakte pflegen
Aus allen Modulen entsteht ein Wert zwischen 0 und 100 Punkten. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Details dazu: Pflegegrade 1 bis 5 verstehen.
Welche Fristen gelten
Die Pflegekasse muss Ihnen den Bescheid spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags zuschicken. Hält sie die Frist ohne guten Grund nicht ein, steht Ihnen eine Zahlung von 70 Euro für jede angefangene Woche Verzug zu – Sie müssen sie allerdings selbst einfordern. Im Krankenhaus oder in der Reha muss die Begutachtung innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen, wenn sie für die weitere Versorgung nötig ist. Dasselbe gilt, wenn Angehörige Pflegezeit angekündigt haben oder die Versorgung palliativ ist. (Stand: Juli 2026)
Der häufigste Fehler
Viele Menschen wollen sich beim Besuch von ihrer besten Seite zeigen: Sie stehen extra früh auf, ziehen sich sorgfältig an, sagen „Es geht schon“. Angehörige beschönigen aus Rücksicht. Das Ergebnis ist ein zu niedriger Pflegegrad. Schildern Sie deshalb einen durchschnittlichen, ehrlichen Tag – und ausdrücklich auch schlechte Tage und die Nächte.
Was tun?
- Pflegetagebuch führen. Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang für jeden Tag: Wobei war Hilfe nötig? Wie viel Zeit hat es gekostet? Was passierte nachts? Was ging gar nicht mehr allein? Formulare gibt es kostenlos bei Pflegekasse und Pflegestützpunkt.
- Unterlagen bereitlegen. Medikamentenplan, Arzt- und Krankenhausberichte, Reha-Entlassbericht, Liste der Hilfsmittel, Schwerbehindertenausweis, Kontaktdaten der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Nachweise über Leistungen eines Pflegedienstes.
- Eine vertraute Person dazubitten. Angehörige dürfen und sollen anwesend sein und ergänzen – besonders wenn Erinnerung oder Krankheitseinsicht eingeschränkt sind. Auch der Pflegedienst kann teilnehmen.
- Nichts beschönigen, nichts übertreiben. Antworten Sie auf die Frage „Können Sie das noch?“ konkret: „Allein aufstehen kann ich, aber ich brauche zwei Anläufe und halte mich am Schrank fest.“ Beschreiben Sie den Aufwand, nicht das Ziel.
- Die Wohnung zeigen. Schwellen, Badewanne ohne Einstiegshilfe, enge Türen, fehlende Haltegriffe – das gehört zur Begutachtung und ist zugleich die Grundlage für einen Zuschuss zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (Stand: Juli 2026).
- Das Gutachten anfordern. Kreuzen Sie im Antrag an, dass Sie das vollständige Gutachten erhalten möchten, oder fordern Sie es schriftlich an. Erst damit können Sie prüfen, ob die Punktwerte zu Ihrem Alltag passen.
- Bescheid prüfen und notfalls widersprechen. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – zunächst formlos und fristwahrend, die Begründung reichen Sie nach. Mehr dazu in der Kategorie Pflegegrad & Anträge.
Wo gibt es Hilfe?
- Pflegestützpunkte bereiten den Begutachtungstermin kostenlos mit Ihnen vor, gehen das Pflegetagebuch durch und prüfen anschließend das Gutachten. Adressen und Sprechzeiten unter Adressen (Filter „Beratungsstelle / Pflegestützpunkt“).
- Pflegedienste und Beratungsstellen in Ihrer Nähe, auch mit Sprachangeboten oder Spezialisierung auf Demenz, finden Sie ebenfalls unter Adressen.
- Kurse und Infoabende zur Vorbereitung auf die Begutachtung sowie Pflegekurse nach § 45 SGB XI stehen im Kalender unter Veranstaltungen.
- Unbekannte Fachwörter im Gutachten? Schlagen Sie sie im Pflege-Glossar nach.
Alle Fristen und Beträge: Stand Juli 2026 (§§ 18, 40 SGB XI).
- Stand: 30.07.2026
Ihr nächster Schritt: Beginnen Sie ab heute ein Pflegetagebuch und kreuzen Sie im Antrag an, dass Sie das Gutachten zugeschickt bekommen möchten. Wenn Sie den Termin gemeinsam vorbereiten möchten: Pflegestützpunkt finden.