Pflegestützpunkte: kostenlose Beratung finden
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Pflegestützpunkte beraten Sie kostenlos, neutral und unabhängig von Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen dafür weder einen Pflegegrad noch eine Anmeldung – kommen darf jede und jeder. In Berlin gibt es 36 Pflegestützpunkte, in Brandenburg mindestens einen in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt.
Details
Pflegestützpunkte sind gesetzlich vorgeschriebene Anlaufstellen für alle Fragen rund um Alter, Pflege und Unterstützung im Alltag (§ 7c SGB XI). Getragen werden sie gemeinsam von den Pflege- und Krankenkassen und dem Land beziehungsweise den Bezirken und Kreisen. Genau daraus entsteht ihr größter Vorteil: Sie verkaufen nichts. Eine Beraterin im Pflegestützpunkt hat kein Interesse daran, dass Sie einen bestimmten Pflegedienst wählen – sie ist zur Neutralität verpflichtet.
Wie stark dieses Angebot genutzt wird, zeigen die Zahlen: Die 36 Berliner Pflegestützpunkte führten 2023 rund 115.000 Beratungen durch (Landespflegeplan Berlin 2025, S. 78). Gleichzeitig stellt der Landespflegeplan ein deutliches Bekanntheitsdefizit fest – viele Menschen erfahren erst spät, dass es diese Hilfe überhaupt gibt (S. 127–130). Wenn Sie diesen Artikel lesen, haben Sie den entscheidenden Schritt bereits getan.
Womit ein Pflegestützpunkt hilft
- Leistungen der Pflegeversicherung erklären und vergleichen – von Pflegegeld über Entlastungsbetrag bis Kurzzeitpflege
- Anträge verstehen und ausfüllen, Bescheide prüfen, Widersprüche vorbereiten
- einen individuellen Versorgungsplan erstellen und die Umsetzung begleiten (Pflegeberatung nach § 7a SGB XI)
- Dienste und Angebote in der Nähe vermitteln: Pflegedienste, Tagespflege, Alltagshilfen, Selbsthilfegruppen, ehrenamtliche Besuchsdienste
- Wege zu weiteren Stellen aufzeigen: Sozialamt (Hilfe zur Pflege), Betreuungsbehörde, Wohnungsanpassungsberatung, Schuldner- oder Migrationsberatung
- Hausbesuche machen, wenn Sie oder die pflegebedürftige Person nicht kommen können
Was ein Pflegestützpunkt nicht leistet
Er übernimmt keine pflegerischen Tätigkeiten, ersetzt keine anwaltliche Vertretung vor Gericht und darf keinen bestimmten Anbieter empfehlen. Auch Entscheidungen nimmt er Ihnen nicht ab – er sortiert die Möglichkeiten, damit Sie entscheiden können.
Wenn Deutsch nicht Ihre erste Sprache ist
Rund 30 Prozent der Berliner Bevölkerung haben eine Migrationsgeschichte. Die Berliner Pflegestützpunkte arbeiten deshalb mit interkulturellen Brückenbauerinnen und Brückenbauern zusammen, die in rund zwölf Sprachen begleiten (Landespflegeplan Berlin 2025, S. 78). Fragen Sie bei der Terminvereinbarung ausdrücklich nach Sprachbegleitung – oder bringen Sie eine Vertrauensperson mit.
Was tun?
- Zuständigen Pflegestützpunkt suchen. Maßgeblich ist in der Regel Ihr Wohnbezirk beziehungsweise Ihr Landkreis. Nutzen Sie dafür unser Verzeichnis unter Adressen.
- Termin vereinbaren. Viele Stützpunkte haben offene Sprechstunden, für ausführliche Gespräche ist ein Termin besser. Fragen Sie gleich, ob Beratung auch telefonisch, per Video oder als Hausbesuch möglich ist.
- Unterlagen zusammenstellen. Hilfreich sind: Versichertenkarte, aktueller Pflegegrad-Bescheid oder Antragsdatum, Medikamentenplan, Arzt- und Krankenhausberichte, Schwerbehindertenausweis, Vorsorgevollmacht, aktuelle Rechnungen von Pflegediensten sowie Einkommens- und Mietunterlagen, falls es um Hilfe zur Pflege geht.
- Fragen vorher aufschreiben. Sortieren Sie nach Dringlichkeit: Was muss diese Woche geklärt sein, was hat Zeit? Nehmen Sie unbekannte Fachwörter aus Briefen mit – unser Pflege-Glossar hilft beim Vorbereiten.
- Zu zweit hingehen. Vier Ohren merken sich mehr als zwei. Machen Sie sich Notizen und lassen Sie sich die wichtigsten Punkte schriftlich geben.
- Nach dem Termin dranbleiben. Klären Sie, wer welchen Antrag stellt und bis wann, und vereinbaren Sie einen Folgetermin. Sie dürfen so oft wiederkommen, wie Sie möchten – die Beratung bleibt kostenlos.
Wo gibt es Hilfe?
- Pflegestützpunkte und Beratungsstellen in Berlin und Brandenburg: Adressen, Filter „Beratungsstelle / Pflegestützpunkt“ plus Bezirk oder Landkreis; zusätzlich filterbar nach Sprache und Barrierefreiheit.
- Beratung im eigenen Zuhause: Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI) – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Diese Beratung ist kostenlos und wird von Pflegediensten und anerkannten Beratungsstellen erbracht; auch sie finden Sie unter Adressen.
- Vorträge, Pflegekurse und Angehörigengruppen der Stützpunkte und ihrer Partner stehen im Kalender unter Veranstaltungen.
- Weiterlesen: Plötzlich Pflegefall – die ersten 7 Schritte.
Stand: Juli 2026. Angaben zu Beratungszahlen und Sprachbegleitung: Landespflegeplan Berlin 2025.
- Stand: 30.07.2026
Ihr nächster Schritt: Suchen Sie den Pflegestützpunkt in Ihrem Bezirk oder Landkreis und vereinbaren Sie einen Termin – Pflegestützpunkt finden. Schreiben Sie vorher Ihre drei wichtigsten Fragen auf.