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Wissen

Plötzlich Pflegefall – die ersten 7 Schritte

  • Lesedauer: 7 Min.

Wenn ein Mensch plötzlich Pflege braucht, hilft eine feste Reihenfolge: erst die medizinische Versorgung klären, dann sofort einen Pflegegrad beantragen, dann die Hilfe zu Hause organisieren. Der Anruf bei der Pflegekasse ist dabei der wichtigste Schritt, denn die Leistungen beginnen mit dem Monat des Antrags. Kostenlose und unabhängige Beratung bekommen Sie in jedem Pflegestützpunkt – auch ohne Pflegegrad.

Details

Pflegebedürftigkeit kommt selten angekündigt. Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Krankenhausentlassung nach wenigen Tagen – und plötzlich müssen Angehörige Entscheidungen treffen, die sie nie zuvor getroffen haben. Das Gefühl, den Überblick zu verlieren, ist völlig normal: Der Landespflegeplan Berlin 2025 beschreibt die Angebotslandschaft selbst als „Zuständigkeits- und Angebotsdschungel“, in dem sich Laien allein nicht zurechtfinden (S. 23, 92).

Sie sind damit nicht allein. In Berlin lebten 2023 rund 211.999 pflegebedürftige Menschen (2017: 135.680). 87 Prozent von ihnen – etwa 184.300 Personen – werden zu Hause versorgt, 54 Prozent ausschließlich von Angehörigen. Rund 282.000 Menschen in Berlin pflegen einen nahestehenden Menschen (Landespflegeplan Berlin 2025, S. 26, 33, 52, 62).

Warum das Antragsdatum so wichtig ist

Die Pflegekasse zahlt Leistungen rückwirkend ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist – nicht ab dem Tag der Begutachtung und nicht ab dem Bescheid. Jeder Tag Zögern kann also bares Geld kosten. Der Antrag ist formlos möglich: ein Anruf oder ein kurzer Brief genügt. Das Formular schickt die Kasse Ihnen danach zu.

Was Sie in den ersten Tagen noch nicht entscheiden müssen

Ob ein Heimplatz nötig wird, ob jemand den Beruf reduziert, ob die Wohnung umgebaut wird – all das können Sie später und mit Beratung entscheiden. Wichtig sind zuerst: medizinische Versorgung, Antrag, Sofort-Hilfen für die nächsten Wochen.

Was tun?

  1. Medizinische Versorgung und Entlassung klären. Liegt die pflegebedürftige Person im Krankenhaus, sprechen Sie sofort den Sozialdienst an. Das Krankenhaus ist zum Entlassmanagement verpflichtet (§ 39 Abs. 1a SGB V): Es muss Anschlussversorgung, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Reha vorbereiten. Bestehen Sie auf einem schriftlichen Entlassplan und einem realistischen Entlassdatum.
  2. Pflegegrad beantragen – heute, nicht nächste Woche. Rufen Sie die Pflegekasse an (sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt). Sagen Sie den Satz: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen der Person am Telefon. Antragsberechtigt ist die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person.
  3. Pflegetagebuch beginnen. Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, bei welchen Verrichtungen Hilfe nötig ist, wie lange sie dauert und was nachts passiert. Das ist die beste Vorbereitung auf den Hausbesuch des Medizinischen Dienstes. Mehr dazu: Der MD-Hausbesuch.
  4. Kostenlose Beratung holen. Pflegestützpunkte beraten unabhängig, kostenfrei und ohne Anmeldung – auch ohne Pflegegrad. Zusätzlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse (§ 7a SGB XI). Nehmen Sie eine Liste Ihrer Fragen mit.
  5. Sofort-Hilfen prüfen, die es schon ohne Pflegegrad gibt. Berufstätige Angehörige dürfen bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren (kurzzeitige Arbeitsverhinderung, § 2 Pflegezeitgesetz); für diese Zeit gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse. Nach einem Krankenhausaufenthalt kommen außerdem Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V) und häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) in Frage.
  6. Versorgung zu Hause organisieren. Klären Sie, wer welche Aufgabe übernimmt, und holen Sie Angebote ein: ambulanter Pflegedienst, Tagespflege, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Fahrdienst, Alltagsbegleitung. Prüfen Sie parallel die Wohnung auf Stolperfallen. Für Umbauten – Duschsitz, Rampe, Haltegriffe, Türverbreiterung – zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (Stand: Juli 2026).
  7. An sich selbst denken und Rechtliches klären. Prüfen Sie, ob eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung vorliegen – ohne Vollmacht dürfen auch Ehepartner und Kinder nicht über alles entscheiden. Verteilen Sie Aufgaben in der Familie schriftlich, und suchen Sie früh eine Angehörigengruppe. Pflege ist ein Marathon, kein Sprint.

Wo gibt es Hilfe?

  • Pflegestützpunkte: In Berlin gibt es 36 Pflegestützpunkte, in Brandenburg mindestens einen in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt. Sie beraten kostenlos, unabhängig von Kasse und Anbieter. Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter Adressen – filtern Sie dort nach Angebotstyp „Beratungsstelle / Pflegestützpunkt“ und Ihrem Bezirk oder Landkreis.
  • Ambulante Dienste, Tagespflege, Alltagshilfen: ebenfalls über Adressen, mit Filtern für Sprache, Spezialisierung und Barrierefreiheit.
  • Kostenlose Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI) sowie Angehörigengruppen und Infoabende finden Sie unter Veranstaltungen.
  • Weiterlesen: Pflegegrade 1 bis 5 verstehen und Pflegestützpunkte: kostenlose Beratung finden.

Alle Geldbeträge: Stand Juli 2026. Angaben zur Versorgungslage: Landespflegeplan Berlin 2025.

  • Stand: 30.07.2026
  • Ihr nächster Schritt: Rufen Sie noch heute bei der Pflegekasse an (sie sitzt bei der Krankenkasse) und beantragen Sie formlos einen Pflegegrad. Notieren Sie sich das Datum des Anrufs. Vereinbaren Sie danach einen kostenlosen Beratungstermin im Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.