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Wissen

Wenn Kinder gepflegt werden – und wenn Kinder pflegen

  • Lesedauer: 8 Min.

Auch Kinder können einen Pflegegrad bekommen – begutachtet wird dabei der Mehrbedarf im Vergleich zu gleichaltrigen gesunden Kindern. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern gibt es in Berlin eigene Kinderbeauftragte in den Pflegestützpunkten. Und es gibt Kinder und Jugendliche, die selbst pflegen – auch für sie gibt es Hilfe.

Details

Pflege in der Familie hat zwei Gesichter, wenn Kinder beteiligt sind: Manchmal ist das Kind pflegebedürftig, manchmal pflegt das Kind mit. Beide Situationen sind im Hilfesystem unterrepräsentiert – und beide haben eigene Anlaufstellen.

Teil 1: Wenn ein Kind pflegebedürftig ist

Laut Landespflegeplan Berlin 2025 leben in Berlin rund 5.800 pflegebedürftige Kinder bis 15 Jahre. Für sie gelten dieselben Leistungen der Pflegeversicherung wie für Erwachsene – aber die Begutachtung läuft anders, und das Umfeld ist ein anderes: Kita, Schule, Frühförderung, Kinderklinik, Eingliederungshilfe und Pflegekasse müssen zusammenspielen.

Die Begutachtung bei Kindern

Der Medizinische Dienst vergleicht das Kind mit einem gesunden Kind gleichen Alters. Bewertet wird nur der Hilfebedarf, der über das altersübliche Maß hinausgeht. Ein Fünfjähriger, dem beim Anziehen geholfen wird, ist nicht automatisch pflegebedürftig – ein Fünfjähriger, der über den Tag beaufsichtigt und abgesaugt werden muss, sehr wohl.

Für Säuglinge und Kleinkinder bis 18 Monate gelten Sonderregeln: Da sie ohnehin in allen Bereichen auf Hilfe angewiesen sind, wird nur nach den altersunabhängigen Modulen 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) und 5 (Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen) begutachtet; statt des Moduls Selbstversorgung wird gefragt, ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen. Zusätzlich gelten abgesenkte Punktgrenzen (§ 15 Abs. 7 SGB XI): Pflegegrad 2 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 3 ab 27, Pflegegrad 4 ab 47,5 und Pflegegrad 5 ab 70 Punkten. Im Ergebnis werden diese Kinder in der Regel einen Grad höher eingestuft als nach dem allgemeinen Maßstab.

Wichtig zu wissen: Nach dem 18. Lebensmonat wird nach den normalen Regeln neu begutachtet. Dabei kann der Pflegegrad sinken, obwohl sich am Kind nichts verändert hat. Bereiten Sie diese Begutachtung besonders sorgfältig vor und rechnen Sie mit dem Ergebnis, damit es Sie nicht unvorbereitet trifft.

Welche Leistungen es gibt

  • Pflegegeld (Stand Juli 2026): 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei 3, 800 € bei 4, 990 € bei 5 im Monat.
  • Pflegesachleistung über einen Kinderpflegedienst: 796 € / 1.497 € / 1.859 € / 2.299 € im Monat.
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 – nutzbar für familienentlastende Dienste, Betreuungsangebote und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € ab Pflegegrad 2 (seit 1. Juli 2025), flexibel zwischen beiden aufteilbar. Verhinderungspflege ist der Schlüssel zu stundenweiser Entlastung.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € im Monat ab Pflegegrad 1.
  • Kurzzeitwohnen für Minderjährige: stationäre Kurzzeitangebote speziell für Kinder und Jugendliche – in Berlin knapp, deshalb frühzeitig anfragen und Wartezeiten einplanen.
  • Außerhalb der Pflegeversicherung: Kinderkrankengeld, Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen, Frühförderung, Schulbegleitung, ambulante Kinderhospiz- und Palliativdienste, Pflegezeit und Familienpflegezeit für berufstätige Eltern.

Diese Beträge haben den Stand Juli 2026; für 2026 wurde keine Erhöhung beschlossen.

Die Kinderbeauftragten der Pflegestützpunkte

Berlin hat eine Besonderheit, die viele Familien nicht kennen: In nahezu allen Bezirken gibt es in den Pflegestützpunkten speziell geschulte Kinderbeauftragte. Sie beraten Familien mit chronisch kranken oder behinderten Kindern, helfen bei Anträgen, koordinieren zwischen Pflegekasse, Krankenkasse, Jugendamt und Eingliederungshilfe und kennen die spezialisierten Angebote im Bezirk. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig; Hausbesuche sind möglich.

Teil 2: Wenn Kinder und Jugendliche selbst pflegen

Schätzungen im Rahmen des Projekts „Pausentaste" des Bundesfamilienministeriums gehen von rund 500.000 Kindern und Jugendlichen in Deutschland aus, die zu Hause Pflegeverantwortung mittragen: für ein Elternteil mit Multipler Sklerose, Krebs, Suchterkrankung oder psychischer Erkrankung, für Großeltern, für Geschwister. Sie kochen, putzen, helfen bei der Körperpflege, übersetzen bei Behörden, trösten, organisieren – und sprechen fast nie darüber.

Woran man junge Pflegende erkennt

  • häufiges Fehlen oder Zuspätkommen in Schule oder Ausbildung, plötzlich schlechtere Leistungen
  • Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen, Rückzug von Freundinnen und Freunden
  • auffallende Reife und Verantwortungsübernahme, wenig eigene Freizeit
  • ausweichende Antworten auf Fragen nach der Familie, Scham über die häusliche Situation
  • Angst, dass „etwas passiert", wenn sie nicht zu Hause sind

Mithelfen ist nicht schlecht – es kann Selbstwirksamkeit und Zusammenhalt stärken. Problematisch wird es, wenn die Verantwortung bei einem Kind liegt, wenn Aufgaben altersunangemessen sind (Körperpflege eines Elternteils, medizinische Handgriffe) oder wenn Schule, Freundschaften und Schlaf darunter leiden.

Was jungen Pflegenden hilft

  • Reden dürfen – anonym, ohne dass sofort ein Amt eingeschaltet wird. Genau dafür gibt es die Beratung der Nummer gegen Kummer.
  • Entlastung der Familie, damit das Kind wieder Kind sein kann: Pflegedienst, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe.
  • Verbündete in der Schule: Vertrauenslehrkraft, Schulsozialarbeit, Beratungslehrkraft. Ein informierter Erwachsener in der Schule verändert oft mehr als jede Maßnahme.
  • Gleichaltrige: Gruppen und Ferienangebote für junge Pflegende – die Erfahrung, nicht die oder der Einzige zu sein, wirkt stark entlastend.
  • Klare Absprachen darüber, welche Aufgaben das Kind übernimmt und welche ausdrücklich nicht.

Was tun?

Wenn Ihr Kind pflegebedürftig ist

  1. Pflegegrad beantragen – formlos bei der Pflegekasse, Datum notieren. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
  2. Kinderbeauftragte kontaktieren: den Pflegestützpunkt im Bezirk anrufen und ausdrücklich nach der oder dem Kinderbeauftragten fragen.
  3. Begutachtung vorbereiten: Pflegetagebuch führen, Berichte aus Klinik, Frühförderung, Therapie und Kita/Schule bereitlegen und den Mehrbedarf gegenüber gleichaltrigen Kindern konkret beschreiben.
  4. Entlastung einplanen, bevor die Kraft ausgeht: Verhinderungspflege stundenweise nutzen, familienentlastende Dienste anfragen, Kurzzeitwohnen frühzeitig auf die Liste setzen.
  5. Weitere Töpfe prüfen: Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, Schulbegleitung, Kinderkrankengeld, Pflegezeit für Eltern.
  6. Neubegutachtung nach dem 18. Lebensmonat im Kalender vormerken und ebenso sorgfältig vorbereiten wie die erste.
  7. Geschwisterkinder mitdenken – sie stehen oft still daneben und übernehmen unbemerkt Verantwortung.

Wenn ein Kind in der Familie mitpflegt

  1. Ansprechen, ohne Vorwurf. „Du machst viel zu Hause. Wie geht es dir damit?" – und aushalten, dass die erste Antwort „passt schon" lautet.
  2. Anonyme Beratung anbieten: Nummer gegen Kummer, 116 111, kostenlos und auf Wunsch anonym, Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr; zusätzlich Chat- und E-Mail-Beratung über das Portal pausentaste.de.
  3. Erwachsene Entlastung organisieren: Pflegeberatung im Pflegestützpunkt, Pflegedienst, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege – jede Stunde professionelle Hilfe ist eine Stunde weniger Last für das Kind.
  4. Schule informieren, wenn das Kind einverstanden ist. Nachteilsausgleiche und flexible Abgabefristen sind möglich.
  5. Freiräume verbindlich festlegen: feste Zeiten für Sport, Freundinnen und Freunde, Schlaf – nicht als Belohnung, sondern als Regel.
  6. Sich als Fachkraft zuständig fühlen: Lehrkräfte, Kinderärztinnen, Pflegedienste und Beraterinnen sind oft die Einzigen, die junge Pflegende überhaupt bemerken.

Wo gibt es Hilfe?

  • Kinderbeauftragte der Pflegestützpunkte (Berlin, nahezu alle Bezirke) – Beratung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern, kostenlos und unabhängig. Standorte über Adressen, Angebotstyp „Beratungsstelle / Pflegestützpunkt". In Brandenburg beraten die Pflegestützpunkte der Landkreise und kreisfreien Städte.
  • Nummer gegen Kummer: 116 111 – kostenlos und anonym für Kinder und Jugendliche, Montag bis Samstag 14–20 Uhr. Chat und E-Mail-Beratung sowie Erfahrungsberichte junger Pflegender über das Portal des Projekts „Pausentaste".
  • Ambulante Kinderhospiz- und Palliativdienste, Selbsthilfegruppen und familienentlastende Dienste in Berlin und Brandenburg: über Adressen, Angebotstypen „Hospiz & Palliativ", „Selbsthilfegruppe" und „Unterstützung im Alltag".
  • Angehörigengruppen, Pflegekurse und Familienangebote: Veranstaltungen.
  • Grundlagen zum Antrag: Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt und Checkliste: MD-Begutachtung gut vorbereiten.

Wenn es akut zu viel wird und niemand mehr weiterweiß: Die Beratung im Pflegestützpunkt ist auch kurzfristig und telefonisch möglich – und sie kostet nichts.

  • Stand: 30.07.2026
  • Ihr nächster Schritt: Familien mit einem pflegebedürftigen Kind wenden sich an die Kinderbeauftragten der Berliner Pflegestützpunkte – sie sind für genau diese Fragen geschult. Kinder und Jugendliche, die selbst mitpflegen, erreichen kostenlos und anonym die Nummer gegen Kummer unter 116 111. Beratungsstellen in Ihrer Nähe: Adressen.