Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt
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Einen Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein Anruf oder ein kurzer Brief genügt – stellen Sie den Antrag früh, denn Geld gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.
Details
Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel, Zuschüsse zum Umbau der Wohnung. Ohne Pflegegrad gibt es nichts davon. Der Weg dorthin ist immer derselbe: Antrag – Begutachtung – Bescheid.
Wer stellt den Antrag?
Grundsätzlich die pflegebedürftige Person selbst. Angehörige, Nachbarinnen oder Freunde können den Antrag stellen, wenn sie eine Vollmacht haben oder als rechtliche Betreuung bestellt sind. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben: Ein Anruf bei der Pflegekasse oder ein formloser Brief reicht völlig aus. Ein Satz genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung."
Warum der Tag der Antragstellung so wichtig ist
Leistungen werden ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Wer im März anruft und im Mai den Bescheid bekommt, erhält das Geld rückwirkend ab dem 1. März. Warten Sie deshalb nicht, bis alle Unterlagen beisammen sind – Unterlagen können Sie nachreichen, das Antragsdatum nicht.
Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und den Namen der Person, mit der Sie telefoniert haben. Bei schriftlichen Anträgen ist ein Einwurf-Einschreiben oder eine Bestätigung per E-Mail hilfreich.
Welche Fristen gelten für die Pflegekasse?
- Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI).
- Versäumt die Pflegekasse diese Frist und hat sie die Verzögerung selbst zu verantworten, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche Verspätung.
- Im Krankenhaus, in der Reha, im Hospiz oder wenn die Pflege zu Hause sonst nicht sichergestellt wäre, gelten verkürzte Fristen – die Begutachtung muss dann innerhalb einer Woche erfolgen.
Wie geht es nach dem Antrag weiter?
- Die Pflegekasse schickt Ihnen Formulare zu. Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie zügig zurück.
- Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich für einen Begutachtungstermin, meistens zu Hause. Der Termin wird angekündigt; Sie können ihn verschieben, wenn er nicht passt.
- Nach dem Termin erstellt die Gutachterin oder der Gutachter ein Gutachten mit Punkten in sechs Lebensbereichen.
- Die Pflegekasse entscheidet auf dieser Grundlage und schickt den Bescheid.
Bitten Sie schon im Antrag schriftlich darum, dass Ihnen das vollständige Gutachten mit dem Bescheid übersandt wird. Das kostet nichts, ist Ihr Recht – und ohne das Gutachten können Sie den Bescheid später nicht prüfen.
Was bringt welcher Pflegegrad?
Die wichtigsten monatlichen Leistungen (Stand: Juli 2026):
- Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen): Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
- Pflegesachleistung (wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt): Pflegegrad 2: 796 €, Pflegegrad 3: 1.497 €, Pflegegrad 4: 1.859 €, Pflegegrad 5: 2.299 €. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich als Kombinationsleistung mischen.
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat – bereits ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für Betreuung, Haushaltshilfe, Nachbarschaftshilfe oder Tagespflege.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 €, frei zwischen beiden Leistungen aufteilbar (ab Pflegegrad 2).
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektion): bis zu 42 € im Monat, ab Pflegegrad 1.
Stand dieser Beträge: Juli 2026. Für 2026 wurde keine Erhöhung beschlossen, die Werte entsprechen denen von 2025; die nächste Anpassung ist frühestens für 2028 vorgesehen. Prüfen Sie bei größeren Entscheidungen immer das Datum unter „Zuletzt geprüft".
Häufige Stolpersteine
- Zu spät beantragt. Viele Familien warten, bis die Lage eskaliert. Der Antrag kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Pflegegrad 1 unterschätzt. Auch Pflegegrad 1 bringt 131 € Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Beratung und Zuschüsse für den Wohnungsumbau.
- Nur der gute Tag geschildert. Bei der Begutachtung zählt der Alltag über die Woche – nicht der beste Moment.
- Gutachten nicht angefordert. Ohne Gutachten ist ein Widerspruch kaum zu begründen.
Was tun?
- Antrag stellen – heute. Pflegekasse anrufen (Nummer steht auf der Versichertenkarte der Krankenkasse) oder formlos schreiben. Datum notieren.
- Beratung vereinbaren. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist Ihr Rechtsanspruch und kostenlos. Der Pflegestützpunkt im Bezirk berät unabhängig und trägerneutral.
- Formulare der Pflegekasse ausfüllen und zurückschicken. Bei Fragen: nicht raten, sondern nachfragen.
- Pflegetagebuch führen, mindestens 14 Tage vor dem Begutachtungstermin: Was braucht wie viel Hilfe, wie oft, wie lange? Auch nachts.
- Unterlagen sammeln: Arztbriefe, Krankenhausberichte, Medikamentenplan, Hilfsmittelliste, Schwerbehindertenausweis, Pflegedienst-Dokumentation.
- Begutachtungstermin vorbereiten. Die Person, die tatsächlich pflegt, sollte dabei sein. Eine Checkliste finden Sie unter Checkliste: MD-Begutachtung gut vorbereiten.
- Bescheid prüfen. Passt der Pflegegrad zum Alltag? Falls nicht: Sie haben einen Monat Zeit für den Widerspruch.
Wo gibt es Hilfe?
Pflegestützpunkte beraten kostenlos, unabhängig und ohne Bindung an einen Anbieter – am Telefon, im Büro oder bei Ihnen zu Hause. In Berlin gibt es 36 Pflegestützpunkte, die im Jahr 2023 rund 115.000 Beratungen geleistet haben (Landespflegeplan Berlin 2025). In Brandenburg gibt es Pflegestützpunkte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.
- Adressen und Öffnungszeiten in Ihrem Bezirk oder Landkreis: Adressen – dort nach dem Angebotstyp „Beratungsstelle / Pflegestützpunkt" filtern.
- Kostenlose Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI) und Infoabende zum Thema Antrag: Veranstaltungen.
- Wenn die Pflege gerade erst begonnen hat: Plötzlich Pflegefall – die ersten 7 Schritte.
Die persönliche Beratung ersetzt dieser Text nicht – er soll Ihnen den Weg dorthin leichter machen.
- Stand: 30.07.2026
Ihr nächster Schritt: Rufen Sie heute bei der Pflegekasse an und sagen Sie den einen Satz: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung." Lassen Sie sich anschließend kostenlos beraten – den Pflegestützpunkt in Ihrem Bezirk finden Sie unter Adressen.