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Wissen

Die Berliner Notfallverfügung

  • Lesedauer: 5 Min.

Die Berliner Notfallverfügung ist ein einheitliches Formular, das dem Rettungsdienst in Sekunden zeigt, welche Behandlung Sie im Notfall wollen und welche nicht. Sie wird immer gemeinsam mit einer behandelnden Ärztin oder einem Arzt ausgefüllt und unterschrieben. Sie ersetzt keine Patientenverfügung, sondern macht deren Kernaussagen im Rettungseinsatz sofort sichtbar.

Details

Im Rettungseinsatz zählen Minuten. Eine mehrseitige Patientenverfügung muss erst gefunden, gelesen und auf die Situation ausgelegt werden – das ist im Treppenhaus um drei Uhr nachts kaum möglich. Genau dafür wurde die Berliner Notfallverfügung entwickelt: ein einheitliches, sofort erfassbares Dokument, das seit 2019 berlinweit gilt.

Entstanden ist es 2018 in der Expertenrunde „Einheitliche Notfallverfügung für Berlin“ – getragen von der Arbeitsgruppe Hospiz- und Palliativversorgung in Pflegeheimen, gemeinsam mit Hausärztinnen und Hausärzten, Notfall- und Palliativmedizin, Sozialverbänden und der Berliner Feuerwehr. Der Landespflegeplan Berlin 2025 zählt es zu den Instrumenten, deren Bekanntheit gezielt erhöht werden soll.

Was das Dokument besonders macht

  • Auf einen Blick lesbar: Auf der ersten Seite zeigt eine Tabelle mit vier Feldern, welche Behandlungswege gewünscht sind – etwa vollständige Notfallbehandlung einschließlich Wiederbelebung, Behandlung ohne Wiederbelebung, Behandlung ohne Klinikeinweisung oder ausschließlich lindernde Versorgung.
  • Ärztlich mitgezeichnet: Die Notfallverfügung wird erst wirksam, wenn mindestens eine behandelnde Ärztin oder ein behandelnder Arzt mitgewirkt und unterschrieben hat. Damit bestätigt die Praxis, über die Folgen der Entscheidungen aufgeklärt zu haben. Das gibt dem Rettungsteam Rechtssicherheit.
  • Auch bei kurzzeitiger Einwilligungsunfähigkeit anwendbar: Sie greift in der akuten Situation, in der Sie sich nicht äußern können – auch wenn dieser Zustand nur wenige Minuten dauert.
  • Ergänzung, kein Ersatz: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bleiben notwendig. Die Notfallverfügung übersetzt Ihren Willen nur für den Rettungseinsatz.

Für wen sie sinnvoll ist

  • Menschen mit fortgeschrittener, nicht heilbarer Erkrankung.
  • Sehr alte oder gebrechliche Menschen, bei denen eine Wiederbelebung realistisch keinen Nutzen mehr hätte.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Pflege-WGs – hier ist sie inzwischen vielerorts Standard.
  • Menschen mit fortgeschrittener Demenz, deren Wille früher festgelegt wurde.
  • Sie ist nicht gedacht für gesunde, stabile Menschen mittleren Alters. Für sie reichen Patientenverfügung und Vollmacht.

Und in Brandenburg?

Ein landesweit einheitliches Formular wie in Berlin gibt es in Brandenburg nicht. Dort arbeiten Hausarztpraxen, Pflegeheime und Palliativteams mit eigenen ärztlichen Notfallbögen – oft „Ärztliche Anordnung für den Notfall“ genannt. Das Prinzip ist dasselbe: kurz, eindeutig, ärztlich unterschrieben, gut auffindbar. Sprechen Sie Ihre Hausarztpraxis oder das betreuende Palliativteam gezielt darauf an.

Aufbewahren: sichtbar statt sicher

Ein Vorsorgedokument, das im Ordner im Keller liegt, ist im Notfall wertlos. Bewährt hat sich:

  • Original in einer klar beschrifteten Klarsichthülle in der Notfallmappe, direkt bei der Wohnungstür oder an der Kühlschranktür.
  • Ein Hinweis an der Innenseite der Wohnungstür: „Notfallverfügung liegt in der Notfallmappe im Flur.“
  • Kopien bei der bevollmächtigten Person, in der Hausarztpraxis, beim Pflegedienst; im Heim gehört sie in die Pflegeakte.
  • Bei Krankenhauseinweisung mitgeben – und danach wieder mitnehmen.

Was tun?

  1. Termin in der Hausarztpraxis vereinbaren und beim Anmelden sagen, worum es geht: „Gespräch zur Notfallverfügung“. Das Gespräch braucht Zeit und gehört nicht zwischen Tür und Angel.
  2. Formular besorgen. Die Berliner Notfallverfügung gibt es als Download bei der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Pflege, bei der Ärztekammer Berlin sowie bei Palliativ- und Hospizorganisationen; viele Hausarztpraxen und Pflegedienste halten sie vorrätig.
  3. Vorab überlegen: Was soll passieren, wenn das Herz stehen bleibt? Wollen Sie ins Krankenhaus – und wenn ja, wofür? Was ist Ihnen wichtiger: Länger leben oder ohne Schmerzen zu Hause bleiben?
  4. Angehörige oder Bevollmächtigte mitnehmen. Wer im Notfall anrufen muss, sollte die Entscheidung kennen und mittragen.
  5. Unterschreiben lassen – von Ihnen (oder der bevollmächtigten Person) und der Ärztin oder dem Arzt. Ohne ärztliche Unterschrift entfaltet das Dokument seine Wirkung nicht.
  6. Sichtbar deponieren und Kopien verteilen (siehe oben). Den Pflegedienst und – falls vorhanden – das Heim ausdrücklich informieren.
  7. Mindestens einmal jährlich prüfen und nach jeder größeren gesundheitlichen Veränderung neu besprechen. Sie können das Dokument jederzeit widerrufen – auch mündlich.
  8. Grundlagen ergänzen: Wenn Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung noch fehlen, holen Sie das nach – siehe Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Wo gibt es Hilfe?

  • Ihre Hausarztpraxis ist die zentrale Anlaufstelle – ohne sie geht es nicht.
  • Ambulante Hospizdienste und SAPV-Teams begleiten solche Gespräche erfahren und kostenlos. Adressen unter Adressen (Kategorie Hospiz & Palliativ).
  • Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bieten die kostenlose „gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ nach § 132g SGB V an – fragen Sie in der Einrichtung danach.
  • Pflegestützpunkte in Berlin und Brandenburg helfen bei der Vorbereitung und beim Sortieren der Unterlagen. Adresse finden.
  • Informationsveranstaltungen und Letzte-Hilfe-Kurse greifen das Thema regelmäßig auf: Veranstaltungen.

Stand: Juli 2026. Quellen: Berliner Notfallverfügung (einheitliches Formular für Berlin seit 2019), Ärztekammer Berlin, Landespflegeplan Berlin 2025. Dieser Text ersetzt kein ärztliches Aufklärungsgespräch.

  • Stand: 30.07.2026
  • Ihr nächster Schritt: Vereinbaren Sie in Ihrer Hausarztpraxis einen Termin für ein Vorsorgegespräch – die Notfallverfügung wird nur gemeinsam mit einer ärztlichen Unterschrift wirksam. Unterstützung bei der Vorbereitung gibt es im Pflegestützpunkt.