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Wissen

Hospiz- und Palliativversorgung: Begleitung am Lebensende

  • Lesedauer: 8 Min.

Palliativversorgung lindert Beschwerden, wenn eine Krankheit nicht mehr heilbar ist – sie beginnt oft Monate vor dem Lebensende, nicht erst in den letzten Tagen. Hospizarbeit begleitet Sterbende und ihre Familien menschlich, meist ehrenamtlich und immer kostenfrei. Die meisten Menschen können so bis zuletzt zu Hause bleiben; wenn das nicht mehr geht, übernimmt ein stationäres Hospiz – ohne Eigenanteil.

Details

Viele Familien holen Hilfe erst, wenn es kaum noch Zeit gibt. Dabei ist der größte Gewinn dieser Angebote, dass sie früh beginnen: Schmerzen und Luftnot werden behandelt, Krisen vorbeugend besprochen, unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden, Angehörige entlastet. Berlin und Brandenburg haben dafür ein dichtes Netz – man muss es nur kennen.

Die vier Bausteine

  • Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV): Hausarztpraxis und Pflegedienst versorgen zu Hause, mit palliativer Ausrichtung. Das reicht in vielen Fällen aus.
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV, § 37b SGB V): Ein Team aus Palliativärztinnen, Palliativpflegekräften und Koordination betreut zu Hause oder im Pflegeheim – rund um die Uhr erreichbar, mit Rufbereitschaft an Wochenenden. Verordnet wird sie von der Haus- oder Klinikärztin; die Krankenkasse genehmigt. Für Sie ist sie kostenfrei. In Berlin sind derzeit rund 106 SAPV-Ärztinnen und -Ärzte sowie 47 SAPV-Pflegedienste zugelassen (Stand 2026).
  • Ambulante Hospizdienste (§ 39a Abs. 2 SGB V): Geschulte Ehrenamtliche begleiten schwerkranke Menschen und ihre Familien – zu Hause, im Heim, im Krankenhaus. Sie hören zu, sitzen am Bett, entlasten Angehörige, begleiten auch in der Trauerzeit. Kein Antrag, keine Kosten, keine Voraussetzungen – ein Anruf genügt. In Berlin gibt es rund 32 ambulante Hospizdienste für Erwachsene mit etwa 2.100 haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, dazu eigene Kinder- und Jugendhospizdienste.
  • Stationäre Hospize (§ 39a Abs. 1 SGB V): Kleine Häuser mit hoher pflegerischer Besetzung für Menschen in der letzten Lebensphase, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. Berlin hat 17 stationäre Hospize mit rund 255 Plätzen für Erwachsene (Stand 2026). Ergänzend gibt es zehn Palliativstationen in Berliner Krankenhäusern mit rund 82 Betten – sie sind auf Krisen und schwierige Symptomeinstellung ausgerichtet, nicht auf Dauerversorgung.

Was kostet das?

  • Ambulanter Hospizdienst: kostenlos, wird von den Krankenkassen gefördert.
  • SAPV: kostenlos, keine Zuzahlung.
  • Stationäres Hospiz: Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten (unter Anrechnung der Pflegeversicherungsleistungen), die restlichen 5 Prozent bringt das Hospiz über Spenden auf. Für Sie entsteht kein Eigenanteil – anders als im Pflegeheim.
  • Palliativstation: normale Krankenhausbehandlung mit der üblichen Zuzahlung.

Voraussetzungen für einen Hospizplatz

Aufgenommen wird, wer an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidet, keine Krankenhausbehandlung benötigt und zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden kann. Die Haus- oder Klinikärztin füllt dafür eine Bescheinigung für die Krankenkasse aus. Praktischer Hinweis: Melden Sie sich bei mehreren Hospizen gleichzeitig an – Wartelisten sind üblich, und eine Anmeldung verpflichtet zu nichts.

Was mit den Pflegeleistungen passiert

Zu Hause laufen die Leistungen der Pflegeversicherung weiter: Pflegegeld, Pflegesachleistung, der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Beträge Stand Juli 2026; gemeinsamer Jahresbetrag seit 1. Juli 2025). Im stationären Hospiz werden die Pflegeleistungen auf den Kassenzuschuss angerechnet; das Pflegegeld entfällt dort.

Für Berufstätige und für Pflegeheime

  • Beschäftigte können sich zur Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase bis zu drei Monate freistellen lassen – auch dann, wenn die Person im Hospiz oder Heim lebt (§ 3 Abs. 6 Pflegezeitgesetz). Siehe Pflegezeit und Familienpflegezeit.
  • Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bieten die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V an: kostenlose, ausführliche Gespräche über Behandlungswünsche, deren Ergebnis dokumentiert wird.
  • Letzte-Hilfe-Kurse vermitteln in etwa vier Unterrichtsstunden Grundwissen zur Begleitung Sterbender – für alle, ohne Vorkenntnisse. Der Landespflegeplan Berlin 2025 empfiehlt sie ausdrücklich.

Brandenburg

Auch in Brandenburg gibt es SAPV-Teams, ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize; die Wege sind auf dem Land aber länger und die Teams größer zugeschnitten. Fragen Sie deshalb frühzeitig an, idealerweise schon bei der Diagnose einer nicht heilbaren Erkrankung, und beziehen Sie den Pflegestützpunkt Ihres Landkreises ein.

Was tun?

  1. Früh ansprechen. Sagen Sie in der Hausarztpraxis oder im Krankenhaus deutlich: „Wir möchten palliative Unterstützung.“ Sie müssen nicht warten, bis jemand von sich aus davon anfängt.
  2. SAPV verordnen lassen, wenn Schmerzen, Luftnot, Unruhe oder Übelkeit zu Hause schwer beherrschbar sind. Die Verordnung stellt die Arztpraxis oder der Klinik-Sozialdienst aus.
  3. Ambulanten Hospizdienst anrufen. Das geht sofort, ohne Antrag und ohne Kosten – auch schon Monate vor dem Lebensende und ausdrücklich auch für Angehörige.
  4. Vorsorge klären. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie die Berliner Notfallverfügung verhindern ungewollte Klinikeinweisungen im Notfall.
  5. Bei Bedarf Hospizplatz beantragen: ärztliche Bescheinigung besorgen, bei mehreren Häusern anmelden, Krankenkasse informieren. Der Klinik-Sozialdienst hilft beim Papierkram.
  6. Sich selbst entlasten. Verhinderungspflege, Nachtwachen über den Hospizdienst, Kurzzeitpflege und Freistellung vom Beruf sind dafür da, genutzt zu werden.
  7. Trauerbegleitung annehmen. Hospizdienste begleiten Angehörige auch nach dem Tod – in Einzelgesprächen oder Trauergruppen, ebenfalls kostenlos.

Wo gibt es Hilfe?

  • Ambulante Hospizdienste, SAPV-Teams, stationäre Hospize in Ihrer Nähe: Adressen, Kategorie „Hospiz & Palliativ“, filterbar nach Bezirk und Landkreis.
  • Hospiz- und PalliativVerband Berlin e. V. sowie die entsprechenden Landesverbände in Brandenburg vermitteln Kontakte und beraten telefonisch.
  • Pflegestützpunkte (36 in Berlin, 19 in Brandenburg): kostenlose, trägerneutrale Beratung, auf Wunsch zu Hause. Adresse finden.
  • Klinik-Sozialdienst beim Entlassmanagement – er organisiert SAPV, Kurzzeitpflege oder Hospizplatz direkt aus dem Krankenhaus heraus.
  • Letzte-Hilfe-Kurse und Informationsabende finden Sie unter Veranstaltungen.

Stand: Juli 2026. Rechtliche Grundlagen: §§ 37b, 39a, 132g SGB V; § 3 Abs. 6 Pflegezeitgesetz. Angaben zur Versorgungslage in Berlin: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie Landespflegeplan Berlin 2025 (S. 58, 168–172).

  • Stand: 30.07.2026
  • Ihr nächster Schritt: Rufen Sie einen ambulanten Hospizdienst in Ihrer Nähe an – die Begleitung ist kostenlos, freiwillig und braucht keinen Antrag. Hospizdienst oder Palliativteam finden.